Platten PEEK Drucken E-Mail
Halbzeug - Platten

 

AKU®-TEC PEEK FLACHSTÄBE / PLATTEN (PEEK, PEEK-mod) 


PEEK besitzt eine sehr hohe Dauergebrauchstemperatur, Steifigkeit und Härte, eine einzigartig hohe Zug- und Biegewechselfestigkeit, eine hohe Wärmeformbeständigkeit
und eine sehr gute Chemikalienbeständigkeit. Es besitzt sehr gute dielektrische
Eigenschaften bis +260°C und ist beständig gegen energiereiche Strahlungen.
PEEK ist selbstverlöschend V-0 gemäß UL 94.

• sehr hohe Festigkeit u. Steifigkeit        • sehr hohe Dimensionstabilität
• sehr hohe Zähigkeit (auch bei Kälte)    • sehr gute Beständigkeit gegen Röntgen-
• sehr hohe Temperaturbeständigkeit       und Infrarotstrahlen
• sehr hohe Wärmeformbeständigkeit     • hohe Hydrolysebeständigkeit 
• sehr hohe Kriechfestigkeit                    • relativ geringe Kerbschlagzähigkeit
• geringe Beständigkeit gegen Aceton

 

Material

Farbe

Dicke

   Dickentoleranzen

Länge

Breite

min.

max.

500 mm

 

 

mm

mm

mm

 

kg/m

PEEK

natur

5

+0,1

+0,4

1000

0,032

PEEK

natur

6

1000

0,040

PEEK

natur

8

+0,2

+0,9

1000

6,000

PEEK

natur

10

1000

7,250

PEEK

natur

12

1000

8,880

PEEK

natur

16

+0,3

+1,5

1000

11,700

PEEK

natur

20

1000

14,500

PEEK

natur

25

1000

18,000

PEEK

natur

30

+0,5

+2,5

1000

21,650

PEEK

natur

36

1000

25,500

PEEK

natur

40

1000

28,700

PEEK

natur

50

1000

35,600

PEEK Platten werden z.B. aus z.B. Victrex® 450G hergestellt.

 

PEEK-mod ist mit jeweils 10% PTFE, 10% Grafit und 10% Kohlefaser verstärkt und weist ein sehr gutes Gleitreib- und Gleitverschleißverhalten auf.

Material

Farbe

Dicke

    Dickentoleranzen

Länge

Breite

min.

max.

500 mm

 

 

mm

mm

mm

 

kg/m

PEEK-mod

schwarz

10

+0,2

+0,9

1000

8,260

PEEK-mod

schwarz

20

+0,3

+1,5

1000

16,300

 

 

Alle Produktbezeichnungen mit ®=reg. Warenbezeichnung, sind Eigentum des jeweiligen Herstellers
Lagerware verfügbar ab Werk Deutschland nur in ganzen Werkslängen, Lieferzeiten und Mindestmengen beachten

 
AHLBORN KUNSTSTOFFE, Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz